Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Fischbach und dem Altenhof,
leider muss ich heute mit weniger erfreulichen Nachrichten an euch herantreten. Ende letzten Jahres waren wir bei den Haushaltsberatungen stolz, dass wir im Zuge der Grundsteuerreform an unserem Hebesatz der Grundsteuer B festhalten konnten. Dafür haben wir auf der Ausgabenseite mit spitzem Stift kalkuliert und konnten in Summe den Haushalt für 2025 ohne Neuverschuldung aufstellen.
Nachdem die neuen Grundsteuerbescheide versendet waren, stellte sich jedoch heraus, dass uns fehlerhafte Zahlen vom Finanzamt übermittelt wurden. Diese fehlerhaften Zahlen waren leider auch Grundlage unserer Kalkulationen für die Grundsteuerhebesätze. Auf Grund dessen fehlen der Ortsgemeinde wichtige Einnahmen und die Summe der einzelnen Realsteuer-Einnahmen sind nicht wie zuerst von uns berechnet einkommensneutral zu den Vorjahren, sondern weit unter diesem Niveau. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt für das Jahr 2025 aufzustellen, wären wir in der Folge gezwungen gewesen, den Hebesatz der Grundsteuer B von 465 auf 695 v.H. anzuheben. In langen Beratungen und durch intensive Kalkulationen sind wir zu einer Lösung gelangt, die die finanzielle Belastung auf alle Schultern verteilt. Nämlich den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 rückwirkend nur auf 600 v.H. anzuheben. Für eine ausgeglichene Ergebnisrechnung ist es dadurch jedoch auch notwendig, dass wir die Gewerbesteuer von 405 auf 435 v.H. anheben.
Der Gemeinderat hat sich dagegen ausgesprochen, dass in Fischbach in diesem Zug ein differenzierter Hebesatz der Grundsteuer B eingeführt wird. Differenzierte Hebesätze bedeutet, dass für gewerblich genutzte Grundstücke ein deutlich höherer Hebesatz gegenüber privat genutzten Grundstücken genommen werden kann. Ebenso war der Gemeinderat sich auch einig, dass es aktuell nicht notwendig ist, dass die Grundsteuer C eingeführt wird, welche auch einen deutlich höheren Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke vorsieht. Hier folgten wir der Empfehlung der Experten des Gemeinde- und Städtebundes, die aktuell von der Einführung dieser Steuern abraten.
Letztendlich kann ich dazu nur noch folgendes loswerden, die Grundsteuerreform bringt viele Ortsgemeinden in die schwierige Lage, dass diese teils vierstellige Hebesätze aufrufen müssen, die Gemeinderäte und Ortsbürgermeister(innen) sind vor Ort die leidtragenden Entscheidungsträger. Im gleichen Atemzug müssen die Haushalte der Kommunen ausgeglichen sein, obwohl nach wie vor die finanzielle Ausstattung durch Land und Bund fehlt.
Für Fischbach bedeutet dies, dass wir letztendlich keine andere Wahl hatten, als die Realsteuersätze anzupassen, wir hätten ansonsten von der Kommunalaufsicht den Haushalt nicht genehmigt bekommen und höchstwahrscheinlich wären die Hebesätze in einer Ersatzvornahme über unseren Kopf hinweg angehoben worden. Beratungen mit dem Gemeinde- und Städtebund haben ergeben, dass bei der Festlegung des neuen Einheitswertes im Zuge der Grundsteuerreform bei den Grundstücken nicht zwischen privat und gewerblich genutzt unterschieden wurde, was zu einem Defizit im Bereich der Grundsteuer B führt. Deshalb haben wir auch auf Anraten des Gemeinde- und Städtebundes die Gewerbesteuer angepasst, um nicht alle Mehrbelastungen auf den einzelnen Grundsteuerzahler abzuwälzen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind wir in Fischbach mit den neuen Hebesätzen bei der Grundsteuer B und Gewerbesteuer nahezu einkommensneutral, das bedeutet, dass die Ortsgemeinde sich bei der Summe der Realsteuern (Grundsteuer A und B, plus Gewerbesteuer) keine Mehr- oder Mindereinnahmen generiert. Lediglich die Verteilung auf die einzelnen Grundstücke hat sich durch die neue Bewertung und Festlegung des Einheitswertes verändert, was zu Abweichungen gegenüber den Vorjahren bei jedem Einzelnen in der Höhe der Grundsteuer führt.
Sollten Sie Fragen dazu haben, dann habe ich, die Beigeordneten und Gemeinderatsmitglieder, sowie die Verbandsgemeindeverwaltung gerne ein offenes Ohr für Sie. Uns ist es wichtig, hier an dieser Stelle genügend Transparenz zu schaffen, damit jeder Steuerzahler versteht, warum im Laufe des Juni ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt wird.
Ihr Ortsbürgermeister
Sascha Leidner